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  10 Jahre Bundesbodenschutzgesetz [06.12.2009]

10 Jahre Bundes-Bodenschutzgesetz: Zur Veranstaltung des Bundesumweltministeriums und des Umweltbundesamtes zum Internationalen Tag des Bodens hat der BUND-Vorsitzende Prof. Dr. Hubert Weiger am 03. Dezember 2009 in Berlin einen Vortrag gehalten. Der Titel des Vortrags lautete "Bedeutung des Bodenschutzes aus Sicht eines Natur- und Umweltschutzverbandes und Vorschläge zur Fortentwicklung des Bodenschutzrechts". Die schriftliche Ausarbeitung hierzu finden Sie hier:

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  Neues Hintergrund-Papier zeigt auf, wie sich der BUND für den Bodenschutz engagiert und warum [01.07.2008]

Böden erfüllen vielfältige Funktionen, die für Menschen und Umwelt wichtig sind und zum Erhalt der Ökosysteme beitragen. Dennoch findet der Bodenschutz in der Öffentlichkeit kaum Beachtung. Der BUND-Bundesarbeitskreis "Bodenschutz / Altlasten" möchte dies ändern. Er setzt sich für den Erhalt dieses Schatzes ein, den wir täglich mit Füßen treten - wie, das fasst der BUND-Hintergrund "Bodenschutz im BUND - Eine Standortbestimmung" zusammen. Das Papier macht die Bedeutung des Bodens deutlich für Biodiversität, als Filter und Puffer gegenüber Schadstoffeinträgen in die Gewässser und für die Produktion gesunder Nahrungsmittel. Die Problematik von Schadstoffeinträgen, der Umgang mit Altlasten, die täglich fortschreitende Versiegelung und der Verlust organischer Substanz durch Erosion und Übernutzung sind weitere Themen, dem sich das Papier widmet. Darüber hinaus sind es die mangelnden gesetzlichen Regelungen auf nationaler und europäischer Ebene, die vom Arbeitskreis problematisiert werden. Dieses Papier soll allen BUND-Aktiven eine praktische Informationsgrundlage bieten, denn es gibt wohl kein Umweltthema, das nicht einen Bezug zum Bodenschutz hätte.

Download "Bodenschutz im BUND - Eine Standortbestimmung":

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  BUND unterstützt EU-Bodenrahmenrichtlinie [12.12.2006]

Das Europäische Parlament berät in Kürze über eine europäische Bodenrahmenrichtlinie. Angesichts der großflächigen Herausforderungen für die Bodenökosysteme ist die Gesetzesinitiative nur konsequent. EU-weit sind 50 Prozent der Böden verdichtet. 500.000 Altlastenstandorte wurden bereits ermittelt. Der bisher vorliegende Kommissionsentwurf bestätigt und stärkt das deutsche Bodenschutzrecht. Der BUND empfiehlt den Abgeordneten des Europäischen Parlaments, in der Richtlinie EU-weite Qualitätsziele und strikte Vorsorgemaßnahmen zu verankern. Dadurch werden die Artenvielfalt und die Funktionen des Bodens - etwa für den Grundwasserschutz - angemessen geschützt.

BUND-Stellungnahme zur Bodenrahmenrichtlinie:

Download der BUND Stellungnahme, deutsch [pdf, 62 kB]
Download der BUND Stellungnahme, english [pdf, 92 kB]
   
  Kommunale Altlasten: Verwaltet oder saniert? [12.12.2006]

Aus den Augen, aus dem Sinn? Da war doch mal was: eine kleine Deponie, ein Betriebsgelände oder ein Rieselfeld. Was wurde aus den Schadstoffen, die evtl. in Boden und Grundwasser eingedrungen sind? Der Umgang mit diesen Verdachtsflächen und Altlasten ist zwar im Bundesbodenschutzgesetz und in Landesgesetzen geregelt. Noch immer ist jedoch damit zu rechnen, dass das Gesetz nur schleppend vollzogen wird. Sofern jemand Interesse zeigt, verbessert sich die Erfassung, Untersuchung und Sanierung solcher Flächen.

Umweltverbände und umweltorientierte Parteienvertreter sollten daher alle paar Jahre nachfragen. Zunächst interessiert die Gesamtanzahl der Flächen, die in den letzten Jahren erfasst wurden, für die eine Untersuchung und Gefährdungsabschätzung abgeschlossen ist und die (teil-)saniert sind. Eine weitergehende Pflicht zur Präsentation der Angaben zu den einzelnen Flächen im In- ternet lässt sich aus § 10 Umweltinformationsgesetz bzw. dem EU-Recht und Landesrecht ableiten.

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  Klärschlammaufbringung versus vorsorgender Bodenschutz ?

Durch das Bundes-Bodenschutzgesetz sind Böden nachhaltig zu schützen und die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Nach § 7 BBodSchG sind Vorsorgemaßnahmen geboten, wenn die Besorgnis einer schädlichen Bodenveränderung besteht. Da bei der konventionellen landwirtschaftliche Nutzung durch das Aufbringen von Klärschlamm eine Anreicherung von Schadstoffen stattfindet, stellt sich die Frage, ob die landwirtschaftliche Verwertung des Klärschlamm (oder auch das Aufbringen von Gülle) der Zielsetzung des BBodSchG und den Prinzipien des vorsorgenden Bodenschutzes entspricht und die landwirtschaftliche Verwertung auch in Zukunft zu verantworten ist. Bei der Beurteilung ist zwischen ubiquitär vorkommenden Stoffen (insbes. Schwermetallen) und von Menschen erzeugten organischen Stoffen (Xenobiotica), die über den Abwasserpfad in die Umwelt gelangen können, zu unterscheiden.

Diese BUND Position beschäftigt sich mit Klärschlämmen aus Haushaltsabwässern und kommunalen Kläranlagen. Die derzeitige Debatte um einen Ausbau der Klärschlammverbrennung in Deutschland ist Folge des nachsorgenden technischen Umweltschutzes. Über Jahrzehnte wurden neue Schadstoffe auf den Markt gebracht und eingesetzt, ohne die Gefahren zu bedenken, die diese Stoffe im Rahmen ihrer Verwendung oder in Deponien, Abgasen oder auch im Klärschlamm auslösen.

Download der BUND Position [pdf, 103 kB]


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06. Dezember 2009
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