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  Bodenschutzrechtliche Stellungnahme zur Umsetzung IED [06.01.2012]

Die bodenschutzrechtlichen Anforderungen an die Stilllegung von Anlagen sind in der Richtlinie 2010/75/EU in Artikel 22 enthalten. Grundgedanke hierbei ist, dass der Betreiber bereits bevor Anlagen in Betrieb genommen oder Genehmigungen für Anlagen erneuert werden, einen Bericht über den Ausgangszustand für das Anlagengrundstück zu erstellen hat und dieser Bestandteil der Antragsunterlagen wird. Hierdurch ließe sich dann ein Vergleich mit dem Zustand bei der endgültigen Einstellung der Tätigkeiten - entsprechende neue Untersuchungen vorausgesetzt - herstellen. Wurden durch die Anlage erhebliche Boden- oder Grundwasserverunreinigungen im Vergleich zu dem im Bericht über den Ausgangszustand angegebenen Zustand verursacht, so hat der Betreiber entsprechende Maßnahmen zur Sanierung zu ergreifen, um das Grundstück in jenen Zustand zurückzuführen.

Die Pflicht zur Erstellung eines solchen Ausgangsberichtes gilt lediglich bei Tätigkeiten mit "relevanten gefährlichen Stoffen". Als Bodenzustandsbericht ist dieses eine Regelung, die vom Grundsatz her auch im Entwurf der EU-Bodenschutzrahmenrichtlinie enthalten ist, hier jedoch beim Verkauf von Grundstücken viel weiter gefasst ist. Die EU-Bodenschutzrahmenrichtlinie wird bisher von der Bundesregierung blockiert. Durch die nun auch von deutscher Seite umzusetzenden Regelungen wird mit der IED "durch die Hintertür" für einen Teil der Anlagengrundstücke der Bodenzustandsbericht in das deutsche Immissionsschutzrecht eingeführt. Der BUND fordert bereits seit Langem die Einführung eines Bodenschutzpasses als Dokument der Bodenqualität, insofern werden diese Regelungen von Seite des BUND grundsätzlich begrüßt.

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  Internationaler Tag des Bodens [05.12.2011]

Zum Klimaschutz gehört der Schutz des Bodens
Berlin: Anlässlich des heutigen Internationalen Tags des Bodens hat Hubert Weiger, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), völkerrechtlich verbindliche Regelungen zum Bodenschutz gefordert. Ein geeignetes Instrument dafür wäre eine Weltbodenkonvention, die unter dem Dach der Vereinten Nationen ausgehandelt werden sollte.

"Der Zustand der Böden ist weltweit besorgniserregend. Die Ursachen sind Erosion, der Verlust an organischer Bodensubstanz und viel zu hohe Schadstoffeinträge. Zusätzlich führt der weiterhin exorbitante Flächenverbrauch durch Siedlungs-, Gewerbe- und Verkehrsprojekte zur Schädigung und zur Versiegelung der Böden", sagte Weiger. Dem müsse mit geeigneten Gesetzen und Regeln entgegengewirkt werden. "Ohne Bodenschutz kann es keinen Klimaschutz geben", so Weiger.

Auch die Ernährung der Menschen basiere auf fruchtbaren Böden. Ein achtsamer Umgang mit dem Boden sei deshalb von herausragender Bedeutung. Als größte Bodennutzerin habe die Landwirtschaft hier eine besonders hohe Verantwortung. "Unsachgemäße Bodenbewirtschaftung führt zur Degradation der Böden und zum Verlust der Artenvielfalt. Und die aktuelle Ausweitung des Anbaus von Energiepflanzen trägt vielerorts zusätzlich zum Verlust an Bodenqualität und zum Humusschwund bei", sagte der BUND-Bodenschutzexperte Ingo Valentin.

Mit seiner Fähigkeit zur Speicherung von Kohlendioxid leiste der Boden einen unersetzlichen Beitrag zum Klimaschutz. Klimaveränderungen verschlechterten die Qualität der Böden, was im Agrarsektor zu großen wirtschaftlichen Schäden führe. Zugleich sei die industrialisierte Landwirtschaft Mitverursacherin des Klimawandels. Der BUND fordert deshalb für Deutschland die Ausweitung des ökologischen Landbaus auf 20 Prozent der Fläche bis 2020 und entsprechende Reformen in der EU-Agrarpolitik.

Pressemitteilung auf www.bund.net
   
  Stellungnahme zur Mantelverordnung [18.03.2011]

Der BUND hat eine Stellungnahme zur "Verordnung zur Festlegung von Anforderungen für das Einbringen und das Einleiten von Stoffen in das Grundwasser, an den Einbau von Ersatzbaustoffen und für die Verwendung von Boden und bodenähnlichem Material" zum Entwurf des BMU vom 06. Januar 2011 abgegeben. Grundsätzlich wird der mit der Mantelverordnung beabsichtigte Gedanke der Ressourcenschonung seitens des BUND ausdrücklich begrüßt. Der sparsame Umgang mit Bodenressourcen darf jedoch nicht durch den unkontrollierten Einsatz von Ersatzbaustoffen dazu führen, dass anerkannte Grundprinzipien des Boden- und Grundwasserschutzes ausgehebelt werden:
  • Im Bereich des Grundwasserschutzes wird der Besorgnisgrundsatz zugunsten von Regelungen aufgegeben, die Stoffeinträge bis zur Gefahrenschwelle (Prüfwerte) ermöglichen.
  • Bei der Novellierung der Bodenschutzverordnung ist es beispielsweise die systematische Verschiebung der Bewertungsgrundlage: Nicht mehr die Schadstoffkonzentration vor Eintritt in das Schutzgut ist entscheidend, sondern die Konzentration nach Einmischung in das Schutzgut Grundwasser, wobei bei beiden Szenarien das gleiche Prüfwertniveau gelten soll.
  • Das bisherige Ziel des Abfallrechts der schadlosen Verwertung von Abfällen wird durch die Einführung der Ersatzbaustoffverordnung konterkariert.
Stellungnahme:

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  David R. Montgomery in Berlin [09.09.2010]

Der amerikanische Geologe und Sachbuchautor David R. Montgomery erzählt in "Dreck" die Geschichte des Bodens und seiner elementaren Bedeutung für jede Kultur. In einer faszinierenden Synthese aus Archäologie, Geologie und Kulturgeschichte zeigt er, welchen fundamentalen Einfluss der Umgang des Menschen mit dem fruchtbaren Erdboden auf die Zukunft unserer Zivilisation hat - und er macht klar, warum wir den Boden nicht wie den letzten Dreck behandeln dürfen. Mit dem Autor, diskutiert Andrea Beste, Spezialistin für landwirtschaftlichen Bodenschutz, Inhaberin des Büro für Bodenschutz und Ökologische Agrarkultur und Mitglied im BUND Arbeitskreis Bodenschutz / Altlasten. Das Buch "Dreck" ist am 2. September im oekom verlag erschienen.

Buchpräsentation mit David R. Montgomery und Dr. Andrea Beste am Mittwoch, 13. Oktober 2010 um 18 Uhr

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND), Am Köllnischen Park 1, 10179 Berlin

Weitere Informationen:

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  10 Jahre Bundesbodenschutzgesetz [06.12.2009]

10 Jahre Bundes-Bodenschutzgesetz: Zur Veranstaltung des Bundesumweltministeriums und des Umweltbundesamtes zum Internationalen Tag des Bodens hat der BUND-Vorsitzende Prof. Dr. Hubert Weiger am 03. Dezember 2009 in Berlin einen Vortrag gehalten. Der Titel des Vortrags lautete "Bedeutung des Bodenschutzes aus Sicht eines Natur- und Umweltschutzverbandes und Vorschläge zur Fortentwicklung des Bodenschutzrechts". Die schriftliche Ausarbeitung hierzu finden Sie hier:

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  Neues Hintergrund-Papier zeigt auf, wie sich der BUND für den Bodenschutz engagiert und warum [01.07.2008]

Böden erfüllen vielfältige Funktionen, die für Menschen und Umwelt wichtig sind und zum Erhalt der Ökosysteme beitragen. Dennoch findet der Bodenschutz in der Öffentlichkeit kaum Beachtung. Der BUND-Bundesarbeitskreis "Bodenschutz / Altlasten" möchte dies ändern. Er setzt sich für den Erhalt dieses Schatzes ein, den wir täglich mit Füßen treten - wie, das fasst der BUND-Hintergrund "Bodenschutz im BUND - Eine Standortbestimmung" zusammen. Das Papier macht die Bedeutung des Bodens deutlich für Biodiversität, als Filter und Puffer gegenüber Schadstoffeinträgen in die Gewässser und für die Produktion gesunder Nahrungsmittel. Die Problematik von Schadstoffeinträgen, der Umgang mit Altlasten, die täglich fortschreitende Versiegelung und der Verlust organischer Substanz durch Erosion und Übernutzung sind weitere Themen, dem sich das Papier widmet. Darüber hinaus sind es die mangelnden gesetzlichen Regelungen auf nationaler und europäischer Ebene, die vom Arbeitskreis problematisiert werden. Dieses Papier soll allen BUND-Aktiven eine praktische Informationsgrundlage bieten, denn es gibt wohl kein Umweltthema, das nicht einen Bezug zum Bodenschutz hätte.

Download "Bodenschutz im BUND - Eine Standortbestimmung":

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  BUND unterstützt EU-Bodenrahmenrichtlinie [12.12.2006]

Das Europäische Parlament berät in Kürze über eine europäische Bodenrahmenrichtlinie. Angesichts der großflächigen Herausforderungen für die Bodenökosysteme ist die Gesetzesinitiative nur konsequent. EU-weit sind 50 Prozent der Böden verdichtet. 500.000 Altlastenstandorte wurden bereits ermittelt. Der bisher vorliegende Kommissionsentwurf bestätigt und stärkt das deutsche Bodenschutzrecht. Der BUND empfiehlt den Abgeordneten des Europäischen Parlaments, in der Richtlinie EU-weite Qualitätsziele und strikte Vorsorgemaßnahmen zu verankern. Dadurch werden die Artenvielfalt und die Funktionen des Bodens - etwa für den Grundwasserschutz - angemessen geschützt.

BUND-Stellungnahme zur Bodenrahmenrichtlinie:

Download der BUND Stellungnahme, deutsch [pdf, 62 kB]
Download der BUND Stellungnahme, english [pdf, 92 kB]
   
  Kommunale Altlasten: Verwaltet oder saniert? [12.12.2006]

Aus den Augen, aus dem Sinn? Da war doch mal was: eine kleine Deponie, ein Betriebsgelände oder ein Rieselfeld. Was wurde aus den Schadstoffen, die evtl. in Boden und Grundwasser eingedrungen sind? Der Umgang mit diesen Verdachtsflächen und Altlasten ist zwar im Bundesbodenschutzgesetz und in Landesgesetzen geregelt. Noch immer ist jedoch damit zu rechnen, dass das Gesetz nur schleppend vollzogen wird. Sofern jemand Interesse zeigt, verbessert sich die Erfassung, Untersuchung und Sanierung solcher Flächen.

Umweltverbände und umweltorientierte Parteienvertreter sollten daher alle paar Jahre nachfragen. Zunächst interessiert die Gesamtanzahl der Flächen, die in den letzten Jahren erfasst wurden, für die eine Untersuchung und Gefährdungsabschätzung abgeschlossen ist und die (teil-)saniert sind. Eine weitergehende Pflicht zur Präsentation der Angaben zu den einzelnen Flächen im In- ternet lässt sich aus § 10 Umweltinformationsgesetz bzw. dem EU-Recht und Landesrecht ableiten.

Musteranfrage und mehr Informationen
   
  Klärschlammaufbringung versus vorsorgender Bodenschutz ?

Durch das Bundes-Bodenschutzgesetz sind Böden nachhaltig zu schützen und die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Nach § 7 BBodSchG sind Vorsorgemaßnahmen geboten, wenn die Besorgnis einer schädlichen Bodenveränderung besteht. Da bei der konventionellen landwirtschaftliche Nutzung durch das Aufbringen von Klärschlamm eine Anreicherung von Schadstoffen stattfindet, stellt sich die Frage, ob die landwirtschaftliche Verwertung des Klärschlamm (oder auch das Aufbringen von Gülle) der Zielsetzung des BBodSchG und den Prinzipien des vorsorgenden Bodenschutzes entspricht und die landwirtschaftliche Verwertung auch in Zukunft zu verantworten ist. Bei der Beurteilung ist zwischen ubiquitär vorkommenden Stoffen (insbes. Schwermetallen) und von Menschen erzeugten organischen Stoffen (Xenobiotica), die über den Abwasserpfad in die Umwelt gelangen können, zu unterscheiden.

Diese BUND Position beschäftigt sich mit Klärschlämmen aus Haushaltsabwässern und kommunalen Kläranlagen. Die derzeitige Debatte um einen Ausbau der Klärschlammverbrennung in Deutschland ist Folge des nachsorgenden technischen Umweltschutzes. Über Jahrzehnte wurden neue Schadstoffe auf den Markt gebracht und eingesetzt, ohne die Gefahren zu bedenken, die diese Stoffe im Rahmen ihrer Verwendung oder in Deponien, Abgasen oder auch im Klärschlamm auslösen.

Download der BUND Position [pdf, 103 kB]


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05. Dezember 2011
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