Musteranfragen zur Altlastenbearbeitung
Verantwortlich für die Erfassung, Erst-Untersuchung und Gefahrenbeurteilung
ist die Bodenschutzbehörde Ihres Bundeslandes (meist Kreisbehörden). Dort
wird in der Regel eine Datenbank mit allen relevanten Informationen geführt,
so dass die Auskunftserteilung kein technisches Problem darstellt. Jedoch
wird häufig zu wenig Personal und Geld in diese Aufgabe gestellt. Daher
erhalten Sie eventuell nur unwillig oder mit erkennbar schlechtem Gewissen
Auskunft.
Die Musteranfrage "Altlasten und Verdachtsflächen in ..." für
Parlamentsmitglieder, Umweltverbände oder
Privatpersonen können Sie kopieren und anpassen:
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Altlasten und Verdachtsflächen in ...
1. Wieviele altlastverdächtige Flächen sind in ... registriert? Ist die
Erfassung abgeschlossen?
2. Für wieviele altlastverdächtige Flächen wurden bislang Untersuchungen
durchgeführt und durch eine Gefährdungsabschätzung festgestellt, dass eine
Altlast vorliegt?
In wievielen dieser Fälle wurde dabei der Sachverhalt durch die Behörde
ermittelt?
Welche Kosten sind dabei in den letzten zwei Jahren entstanden?
3. Wieviele Fälle sind als Altlasten bewertet? In wievielen Fällen wurde
bisher eine Sanierung angeordnet bzw. abgeschlossen? Aus welchen Gründen
wurde jeweils in den verbleibenden Fällen bisher keine Sanierung angestoßen?
4. Wie hat sich die Zahl der zu 1. - 3. genannten Flächen in den letzten zwei
Jahren verändert?
5. Wie lange wird es voraussichtlich dauern, bis für alle Verdachtsflächen
die Gefährdungsabschätzung abgeschlossen ist?
(Für Anfragen von Umweltorganisationen und Privatpersonen:) Diese Fragen
zielen auf eine einfache, schriftliche Antwort. Sofern von Ihnen
dafür Gebühren erhoben werden, bitte ich, mir vor Übersendung der Antwort
mitzuteilen, welche Gebühren für welche Fragen konkret anfallen werden. Ich
teile Ihnen dann mit, ob ich die Anfrage in vollem Umfang aufrecht erhalte.
(Für Anfragen von Umweltorganisationen:) Der Anerkennungsbescheid des
Finanzamtes für Körperschaften liegt bei.
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Im nächsten Schritt ist die Frage berechtigt "Welche Flächen in meiner Stadt
sind konkret betroffen?". Eine derartige Auskunft wird von den zuständigen
Behörden ausgesprochen ungern erteilt, da Altlasten auf einem Grundstück zu
einer Wertminderung führen und entsprechende Auskünfte das Risiko von
Schadensersatzklagen beinhalten. Die Umweltinformationsrichtlinie und ihre
Umsetzung in Bundes- und Landesgesetzen kennt jedoch nur eine begrenzte Zahl
von Ausnahmen für die Auskunftspflicht. Hierunter gehört die Auskunft über
personenbezogene Daten. Mit Ihrer Anfrage wollen Sie jedoch lediglich
Auskunft über die Sachdaten eines Grundstückes haben. Selbst wenn die
Eigentümer/in des Grundstückes eine natürliche Person ist, hat die
Auskunftspflicht dennoch Vorrang.
Da der Widerstand der Behörden in bezug auf die konkrete Fläche noch größer
ist, empfielt es sich, erst im zweiten Schritt nach den konkreten
Grundstücken zu fragen. Sie können jedoch grundsätzlich die nachstehenden
Fragen bereits in die erste Anfrage integrieren.
Die EU-Informationsrichtlinie verpflichtet darüber hinaus die Behörden, die
über Umweltinformationen in elektronischer Form verfügen, diese auch der
Öffentlichkeit über das Internet bekannt zu geben. Daher haben wir auch eine
Frage nach der ständig aktualisierten Präsentation der Daten über Altlasten
im Internet angefügt.
Hier finden Sie die Musteranfrage "Konkrete Altlasten in ...":
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Konkrete Altlasten in ...
1. Bitte übermitteln Sie mir die Adressen der Flächen in ... für die durch
Untersuchung und Gefährdungsabschätzung festgestellt wurde, dass eine
Altlast vorliegt sowie Flächen, für die eine Sanierung angeordnet bzw.
abgeschlossen ist.
2. Liegen Informationen über Altlastverdachtsflächen und Altlasten in
elektronischer Form vor?
3. Werden diese Angaben nach den Vorgaben von § 10 der
EU-Informationsrichtlinie im Internet präsentiert?
4. Falls nein oder nur eingeschränkt: Aus welchen Gründen ist dies bislang
unterblieben bzw. ab wann steht dieses Angebot den Bürgern zur Verfügung?
(Für Anfragen von Umweltorganisationen und Privatpersonen:) Diese Fragen
zielen auf eine einfache, schriftliche Antwort. Sofern von Ihnen
dafür Gebühren erhoben werden, bitte ich, mir vor Übersendung der Antwort
mitzuteilen, welche Gebühren für welche Fragen konkret anfallen werden. Ich
teile Ihnen dann mit, ob ich die Anfrage in vollem Umfang aufrecht erhalte.
(Für Anfragen von Umweltorganisationen:) Der Anerkennungsbescheid des
Finanzamtes für Körperschaften liegt bei.
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29. August 2010 HTML & Layout © 2002 - 2010 www.BundundBoden.de
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